Übergangskonzept Grundschule – weiterführende Schule

Übergangskonzept von der St. Anna-Schule in die weiterführende Schule

Die Arbeit im 4. Schuljahr wird sehr stark durch den folgenden Übergang in die weiterführende Schule bestimmt, eine Situation, die für die Kinder, die Eltern als auch für die Lehrerinnen eine aufregende Zeit bedeutet. Besonders belastend für alle ist sicher die Mitwirkung an der Schulwahlentscheidung. Durch diese entsteht viel Unruhe und Unsicherheit, und zwar sowohl in den Familien als auch zwischen Eltern und Lehrerinnen, aber auch im Klassenverband. Daher fordern die RL NRW[1] „Eltern und Lehrkräfte können (aber) die weitere schulische Entwicklung eines Kindes durchaus aus unterschiedlichen Perspektiven betrachten. Dies gilt es in einem geregelten Übergangsverfahren zu gewichten, wobei das Wohl des Kindes entscheidend ist.“

Dazu regelt der Gesetzgeber [2]

  • Im ersten Schulhalbjahr der Klasse 4 informiert die Grundschule über die Bildungsgänge in den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe 1 und das örtliche Angebot.
  • Anschließend berät die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer mit den Eltern in einem persönlichen Gespräch über die weitere schulische Förderung des Kindes.
  • Die Empfehlung für die Schulform gemäß § 11 Abs. 5 1 SchulG ist Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4. (…) Die Empfehlung ist zu begründen. Über die Empfehlung und deren Begründung entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz.

Um die Belastung beim Übergang in die weiterführende Schule für alle Beteiligten möglichst gering zu halten legen wir Wert auf folgende Aspekte

1. Langfristig angelegte Schulwahlentscheidung

Die Mitwirkung bei der Schulwahlentscheidung beginnt keineswegs erst mit Beginn des 4. Schuljahres und ist besser zu bewältigen, wenn die Schülerbeobachtung bereits in den ersten drei Jahren der Grundschulzeit genau angelegt ist und durch mehrere Lehrpersonen begleitet wird. Daher ist eine möglichst genaue und sensible Beobachtung der Lernprozesse des Kindes und deren Beschreibung sowie der Austausch unter den Lehrpersonen wichtig, um Aussagen über das Lernverhalten, seine Leistungen und seine Persönlichkeit abzuleiten und auf einen möglichen Erfolg in einer bestimmten weiterführenden Schule schließen zu können.

An der St. Anna-Schule wird das Kind durch mindestens zwei verschiedene Klassenlehrerinnen innerhalb der Grundschulzeit begleitet. Zudem wird darauf geachtet, dass die Hauptfächer ab dem 3. Schuljahr durch zwei verschiedene Lehrpersonen erteilt werden. Diese stehen besonders in den zwei letzten Schuljahren in ständigem Austausch über das Kind.

Weiterhin ist eine ständige enge Zusammenarbeit mit den Eltern, die durch transparente Information über die vorhandenen Erfahrungen mit dem Kind und die daraus abgeleiteten Überlegungen für sein Lernen gekennzeichnet.

Wichtig erscheint uns auch, die Kompetenzerwartungen und deren Erreichen durch das Kind den Eltern kontinuierlich transparent zu machen sowohl im Allgemeinen und fachbezogen, als auch bei den Schriftlichen Arbeiten. Dazu dienen die Elternpflegschaftssitzungen zu Beginn eines jeden Schuljahres als auch die Elternberatungsgespräche während der gesamten Grundschulzeit.

2. Elterninformationsabend im Oktober vor dem Übergang in die weiterführende Schule

Der Elternabend im Oktober vor dem Übergang in die weiterführende Schule wird durch die Schulleitung durchgeführt. Der Abend beinhaltet Informationen über

  • das Schulsystem/Schularten in NRW mit den Arten von Abschlüssen. Die Eltern erhalten eine Broschüre vom Ministerium für Schule und Bildung NRW.
  • das vorhandene örtliche Schulangebot einschließlich besonderer Angebote, Schwerpunkte und Fördermöglichkeiten. Die Eltern erhalten einen Flyer mit den in Betracht kommenden Schulen sowie deren Informationen zu Infoabenden, Tag der Offenen Tür, Schnupperunterricht, Anmeldezeiten usw.
  • Beobachtungsmerkmale zur eigenen Einschätzung der Lernverhaltens z.B. während der Hausaufgaben. Diese können im Vergleich mit den Beobachtungen der Lehrperson eine gute Gesprächsgrundlage zur Entscheidungsfindung im anstehenden Beratungsgespräch sein.
  • Entscheidungshilfen sowie Tipps zum Begleiten des eigenen Kindes. Die Eltern erhalten eine Broschüre der St. Anna-Schule, in der alle notwenigen Entscheidungs- und Beobachtunghilfen zusammengefasst sind.
3. Beratungsgespräche mit Eltern und Klassenlehrerin/ Klassenlehrer

Wenn es darum geht zu entscheiden, ob ein Kind für den Besuch einer bestimmten Schule geeignet ist bzw. ob eine Schule für ein bestimmtes Kind geeignet ist, genügt es auf keinen Fall, die Noten zugrunde zu legen.[3] Alle Aussagen in der Literatur stimmen darüber überein, dass die Schulwahlentscheidung auf eine sehr viel breitere und differenziertere Grundlage gestellt werden muss. [4]

In dem Beratungsgespräch mit Eltern werden auf gleichberechtigter Basis wechselseitig Informationen ausgetauscht und gemeinsam auf ihre Bedeutung für die anstehende Entscheidung durchdacht. Wichtig ist, ergebnisoffen zu beraten, d.h. nicht eine fertige, nicht revidierbare Entscheidung zu verkünden, sondern eine Atmosphäre zu schaffen, in die die eigenen und die Einschätzungen der Eltern gleichermaßen zum Ausdruck gebracht werden können.[5]

An der St. Anna-Schule geben die Klassenlehrerinnen Beratungstermine aus mit der Option anzugeben, ob ein zusätzliches Gespräch mit dem zweiten Hauptfachlehrer gewünscht wird. Wenn es sich einrichten lässt, können Beratungsgespräche auch mit beiden Lehrpersonen gemeinsam geführt werden.

Benötigen die Eltern nach dem Gespräch Bedenkzeit, kann ggf. ein weiterer Gesprächstermin im Januar erfolgen.

4. Kooperation mit den benachbarten weiterführenden Schulen

Die Zeit zwischen der Beratung und der eigentlichen Schulformempfehlung wird häufig von den weiterführenden Schulen genutzt, ihre Schule und ihr Schulprofil vorzustellen. Dazu bieten die Schulen Informationsabende an. Auch gibt es meistens die Möglichkeit mit den Kindern die Räumlichkeiten der Schulen kennenzulernen.

Gleichzeitig bestehen oft für unsere Schülerinnen und Schüler Möglichkeiten an Hospitationsstunden oder Schnuppertagen teilzunehmen. Diese Möglichkeiten unterstützen wir grundsätzlich, indem wir die Kinder für diesen Tag beurlauben, wenn für diese Termine keine wichtigen Vorhaben/Projekte oder Klassenarbeiten anstehen. Auch bitten wir die Eltern, darauf zu achten, dass die Kinder aus einer Klasse an demselben Schulvormittag hospitieren.

Folgende Angebote gibt es:

  • Gesamtschule Hörstel – Mitmachtag für die gesamte Schulklasse
  • Hübert ‘sche Schule Hopsten – Hospitationsunterricht
  • Kopernikus Gymnasium Rheine – Kennenlernnachmittag

Mit der Gesamtschule Hörstel ist eine engere Zusammenarbeit verbunden, da die Schulen zu einem Stadtgebiet gehören. Damit unsere Schülerinnen und Schüler die Schule ihres Stadtgebietes in jedem Fal kennen lernen, bietet die Gesamtschule für die Viertklässler einen Mitmachvormittag an, an dem unsere Schülerinnen und Schüler im Klassenverband mit der Klassenlehrerin teilnehmen. Sobald die Gesamtschule die Anmeldungen unserer Schülerinnen und Schüler vorliegen haben, treffen sich die Jahrgangsstufenleiterin der Gesamtschule mit den Klassenlehrerinnen der St. Anna-Schule, um im gemeinsamen Austausch eine möglichst gelungene Klassenzuordnung vornehmen zu können.

Nach etwa einem halben Jahr nach dem Übergang in die weiterführenden Schulen finden die Erprobungsstufenkonferenzen an den Schulen statt, zu denen in der Regel die ehemaligen Klassenlehrerinnen eingeladen werden. Es wird deutlich, ob und in welchem Maße die Schulformempfehlung der Grundschule treffend war. Gleichzeitig können die Lehrpersonen beider Schulsysteme Auffälligkeiten und Probleme gemeinsam beraten.

5. Zeugniskonferenz entscheidet über Schulformempfehlung

Die Schulformempfehlung enthält

  • Aussagen über die bisherige Lernentwicklung,
  • Aussagen über den aktuellen Leistungsstand,
  • Aussagen über die zu erwartende Lernentwicklung in Form der Empfehlung.

Grundschullehrerinnen sind in der Regel gut in der Lage, über die beiden ersten Punkte Auskunft zu geben.[6] Sehr viel schwieriger ist es, eine Prognose des Schulerfolgs der Schülerin/des Schülers in Verbindung mit dem spezifischen Anforderungsprofil der Schulformen unter Berücksichtigung des Lernverhaltens, des derzeitigen Leistungsstandes sowie der Fähigkeiten und Kenntnisse der Schülerin/des Schülers abzugeben. Daher kann die Schulformempfehlung der Grundschule nur eine Empfehlung sein! Welche Schule das Kind im Anschluss besuchen wird, müssen die Eltern abwägen und entscheiden.

6. Unterricht und Schulleben in der Abschlussklasse der Grundschule
  •  Leistungen fördern und bewerten, Selbstvertrauen stärken

 Erfahrungsgemäß steigt die Unruhe nach den Herbstferien in den 4. Schuljahren, wenn z.B. Klassenarbeiten geschrieben werden, die besonderen Druck auslösen, weil die Kinder wissen, dass die entsprechenden Noten wichtig für die Schulwahlentscheidung sein können.

Sehr hilfreich ist es, wenn die Kinder im Verlaufe ihrer Grundschulzeit gelernt haben, sich selbst und ihre Leistung einzuschätzen. Dazu dient an unserer Schule die Förderung des selbständigen Lernens, die Übernahme von Eigenverantwortung für das eigene Lernen und u.a. die differenziert angelegten Klassenarbeiten mit transparenten Beurteilungskriterien.

Ausschlaggebend für eine angenehme Arbeitsatmosphäre/Klassenklima ist, dass die Kinder innerhalb der Klassengemeinschaft erfahren haben, dass

  • jede/ jeder andere Stärken und Schwächen hat
  • niemand ausgelacht/ ausgegrenzt wird
  • Fehler nur Schritte auf dem eigenen Lernweg sind
  • man, um anerkannt zu werden, nicht besser sein muss als andere

 

  • Der Übergang als Unterrichtsthema

Der Übergang zur weiterführenden Schule wird erfahrungsgemäß als einschneidendes Erlebnis erlebt. Die Kinder tauschen sich darüber aus und haben viele Fragen. Im Unterricht versucht die Klassenlehrerin den Kindern in kindgerechter Form die Formen der weiterführenden Schulen transparent zu machen einschließlich der Durchlässigkeit unseres Bildungssystems. Dies erscheint wichtig, um möglichen Ängsten und Stigmatisierungen entgegenzuwirken

7. Gestaltung des Abschieds
  •  Rückblick mit Klassenzeitung

In den letzten Schulwochen blicken die Viertklässler häufig wehmütig auf ihre Grundschulzeit zurück. Es hat sich an der St. Anna-Schule etabliert, Erlebnisse, Schulfeste, Klassenausflüge, Erinnerungen, Fotos, Witze, Sprüche der Klasse, Steckbriefe und Interviews mit dem Schulpersonal in Form einer Klassenzeitung zu sammeln bzw. zu dokumentieren und als Erinnerung mitzunehmen.

Gleichzeitig können die Schülerinnen und Schüler noch einmal ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im Planen, Schreiben und Veröffentlichen von Texten als auch im Umgang mit den Digitalen Medien unter Beweis stellen.

  •  Abschiedsfeier

Die Planung und Durchführung der Abschiedsfeier übernehmen die Elternvertreter der jeweiligen Klasse. In der Regel wird diese an einem Samstagnachmittag kurz vor Schuljahresende durchgeführt. Meistens planen die Eltern eine Aktion (z.B. Radtour, Bootsfahrt, Kanutour, Planwagenfahrt) mit anschließendem gemütlichen Beisammensein (z.B. Grillen, Stockbrot). Dazu werden in der Regel die Klassenlehrerin als auch die Fachlehrerin des anderen Hauptfaches eingeladen. Als Programmpunkt wird im Unterricht eine Vorführung (z.B. Theater, Rede, Gesang, Tanz) für die Abschiedsfeier im Klassenverband mit der Klassenlehrerin vorbereitet.

  • Abschiedsgottesdienst

Der Abschiedsgottesdienst findet immer am letzten Schultag vor den großen Ferien statt. Dieser Gottesdienst wird zum Teil durch die Abgänger mitgestaltet. Die Kinder erhalten Gottes Segen für ihren weiteren Schulweg. Nach dem offiziellen religiösen Teil, haben die Lehrerinnen, Eltern und auch die Schulleitung noch Gelegenheit einige Abschiedsworte an die Kinder zu richten, bevor alle in die Sommerferien entlassen werden.

[1] KMK NRW: Richtlinien und Lehrpläne. 2008, S. 17

[2] Ministerium für Schule und Bildung: Schulvorschriften des Landes NRW. § 8 AO-GS

[3] Vgl. Beck, Gertrud: Den Übergang gestalten. 2002, S. 93

[4] Vgl. ebd. S. 94

[5] Vgl. ebd. S. 102

[6] Vgl. ebd. S. 103