Hausaufgaben

Grundsatzvereinbarungen für „Hausaufgaben“

Grundsätze (BASS 12-63.4)

Hausaufgaben sollen die individuelle Förderung unterstützen. Sie können

  1. dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden.
  2. zur Vorbereitung neuer Aufgaben genutzt werden, die im Unterricht zu lösen sind;
  3. Gelegenheit zu selbständiger Auseinandersetzung mit einer neuen Aufgabe Sie tragen damit dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler fähig werden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitstechniken und Arbeitsmittel selbst zu wählen und einzusetzen.
  4. Hausaufgaben, die als Ersatz für fehlenden oder ausfallenden Unterricht verwandt werden sollen oder der Disziplinierung dienen, sind nicht zulässig.

Hausaufgaben dienen somit der Nachbereitung und Vertiefung des Unterrichts oder der Vorbereitung des bevorstehenden Stoffes. Hausaufgaben helfen bei der Übung und Festigung des Schulstoffes, stärken die Arbeitshaltung der Schüler und fördern ihre Eigenverantwortlichkeit.

Oft führen Hausaufgaben zu Belastungen der häuslichen Situation. Unsere Konzeption sieht deshalb vor, Aufgaben aufzugeben, die an den individuellen Leistungsvermögen der Kinder ansetzen (durch individuelle Aufgaben und zeitliche Vorgaben) und hauptsächlich Wiederholungsaufgaben beinhalten, die die Schülerinnen und Schüler möglichst ohne zusätzliche Hilfestellungen bearbeiten können.

„Hausaufgaben sollen so bemessen sein, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können: für die Klassen 1 und 2 in 30 Minuten, für die Klassen 3 und 4 in 45 Minuten (…).“ BASS 12 – 63 Nr. 4.4

Organisiert werden die Hausaufgaben an unserer Schule zum Teil in Wochenplänen. Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten die Pläne innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens und sind dadurch an der Einteilung mitbeteiligt. Am Ende der Woche werden die Ergebnisse von der Lehrerin eingesammelt und nachgeschaut. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Rückmeldungen über die erbrachten Leistungen.

An der St. Anna-Schule vereinbarte Grundsätze zu  Hausaufgaben

  1. Die Kinder sollen lernen, zunehmend in Eigenverantwortung und selbständig die Hauaufgaben zu erledigen. Die Lehrkräfte achten darauf, dass die Hausaufgaben in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Neigungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen selbständig erledigt werden können.
  2. Manchmal kommt es vor, dass die Lehrkraft sich im Umfang verschätzt. Hat das Kind sein zeitliches Arbeitspensum absolviert, kann das Training /die Übung entsprechend eigenständig gekürzt werden.
  3. In der Schuleingangsphase sind die Hausaufgaben durch individuelle Wochenpläne organisiert.
  4. In den Klassen 3 und 4 werden die Hausaufgaben an der Tafel sichtbar für alle schriftlich formuliert. Die Kinder sollen lernen, sich diese eigenverantwortlich zu notieren.
  5. Hausaufgaben sind Aufgaben der Kinder. Gibt es Probleme oder Schwierigkeiten bei der Durchführung, wird dieses durch Namenskürzel und Datumsangabe sowie eventuell durch ergänzende Bemerkungen durch die Erziehungsberechtigten kenntlich gemacht.
  6. Vor Feiertagen und beweglichen Ferientagen werden keine Hausaufgaben aufgegeben.
  7. Hausaufgaben werden regelmäßig kontrolliert und gewürdigt. Das heißt aber nicht, dass jede Hausaufgabe täglich kontrolliert wird. Besonders im Mathematikunterricht werden Rechenergebnisse stichprobenartig überprüft. Wichtiger ist die Erkenntnis, ob die Aufgaben verstanden wurden.
    Für unterrichtsfreie Tage (z.B. ganztägige Lehrerkonferenzen) können Aufgaben mitgegeben werden.
  8. Im Krankheitsfall liegt es im Ermessen der Erziehungsberechtigten und unter Berücksichtigung des Krankheitsbildes ob die Hausaufgaben erledigt bzw. nachgeholt werden. Die Hausaufgabenbeschaffung liegt dann in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
  9. Fehlende Hausaufgaben sollten nachgeholt werden.
  10. Die Eltern unterstützen die Schule möglichst darin, dass die Kinder ihre Pflichten erfüllen.
  11. Bei fehlendem Unterrichtsmaterial werden die Erziehungsberechtigten gebetenfür Abhilfe zu sorgen.
  12. Fehlendes Material (z. B. für den Kunst- oder Sachunterricht) oder sonstige Sachen (z. B. Sportbeutel, Schwimmtasche) werden nicht durch Telefonanruf von Eltern nachgetragen. Wir wollen hier Chancengleichheit gewähren und die Eigenverantwortlichkeit des Kindes fördern und fordern.
  13. Ab dem Schuljahr 2023/24 werden freitags keine Hausaufgaben aufgegeben.