Handeln im Krankheitsfall

Kann ein Kind aus Krankheitsgründen die Schule nicht besuchen, sollte es am jeweiligen Unterrichtsmorgen vor Unterrichtsbeginn vom Unterricht abgemeldet werden. Meldepflichtige Krankheiten müssen der Schule bekannt gegeben werden.

Schulversäumnisse aus Krankheitsgründen sind von den Eltern schriftlich zu entschuldigen. Die schriftlichen Entschuldigungen müssen spätestens 3 Tage nach Wiederkehr vorgelegt werden. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen.