Nach § 44 A 1-5 SchulG sind Eltern sowie Schülerinnen und Schüler in allen grundsätzlichen und wichtigen Schulangelegenheiten zu informieren und zu beraten.
Elternberatung vor und während des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule
Die gemeinsame Verantwortung wird auch beim ersten Elterngespräch, das möglichst früh (bis zu den Herbstferien) stattfindet, deutlich. Hier haben die Eltern Gelegenheit, ihre persönlichen Anliegen anzusprechen und mitzuteilen, was ihnen wichtig ist, was die Lehrerin über ihr Kind wissen sollte. Gleichzeitig geht es darum, sich gegenseitig kennen zu lernen, Meinungen und Ansichten auszutauschen und eine gemeinsame Vertrauensbasis aufzubauen.
Zusätzlich kann die Lehrerin über ihre ersten Eindrücke von dem Kind berichten und die Ergebnisse der Eingangsdiagnostik erläutern. Eventuell findet dabei schon eine erste Beratung hinsichtlich der individuellen Förderung/Forderung statt.
Elterngespräche
Grundsätzlich dienen Elterngespräche dem Austausch über den Lern- und Leistungsstand der Schülerin bzw. des Schülers. Besondere Auffälligkeiten können ebenso Bestandteil des Gespräches sein. Da die Bedürfnisse nach Elternberatung sehr individuell sein können, haben wir uns entschlossen, keine offiziellen Elternsprechtage mehr anzubieten. Eltern können Termine individuell mit der Klassenlehrerin und/oder der Schulleitung vereinbaren.
Falls keine außergewöhnlichen Beratungswünsche vorliegen, wird empfohlen im November und März/April Informationsgespräche zum Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes während der Schulzeit und zum aktuellen Leistungsstand wahrzunehmen. Dazu gibt die Klassenlehrerin Gesprächstermine vor.
Im Anschluss an die Ausgabe der Zeugnisse wird besonders den Eltern des 1. und 2. Jahrgangs Gelegenheit zum weiteren Beratungsgespräch gegeben. Daher werden die Jahreszeugnisse bereits etwa zwei Tage vor dem offiziellen Termin ausgegeben.
Elternberatung beim Übergang in die weiterführende Schule
Zentrales Anliegen dieses Gespräches ist die Beratung hinsichtlich der weiterführenden Schulform für die die Lehrerin glaubt, dass das Kind erfolgreich weiter lernen kann. Dabei werden insbesondere nicht nur die Leistungsergebnisse betrachtet, sondern wie das Kind zu diesen Ergebnissen gelangt ist (Arbeitsverhalten, Lerntyp und Frustrationstoleranz).
Elternberatung bei besonderen Lernschwierigkeiten
- Lese- Rechtschreibschwäche:
Wird bei einem Kind festgestellt, dass es besondere Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens hat, hat ein Kind laut RdErl. D. KM v. 19.07.1991 Anspruch auf gezielte Förderung innerhalb der Schule.
Dazu sollten Eltern die Beratung hinsichtlich Diagnostik und Möglichkeiten der schulischen Förderung an unserer Schule sowie die Möglichkeiten der Förderung durch die Eltern kennenlernen. Die Ansprechpartnerin für die Eltern ist zunächst die Klassenlehrerin. Darüber hinaus können die Eltern auch auf Anfrage die LRS – Beauftragte Frau Stratmann hinzuziehen. Bei Notwendigkeit führt sie die Überprüfung auf Vorliegen einer Lese-/ Rechtschreibschwäche durch.
- Rechenschwäche:
Ansprechpartnerinnen sind zunächst alle Klassenlehrerinnen. Darüber hinaus kann Frau Boveland als Beauftragte in einem diagnostischen Interview feststellen, ob es sich um eine Rechenschwäche handelt und/oder wo die besonderen Schwierigkeiten liegen, um gezielt Fördermöglichkeiten herauszuarbeiten.
- Beratung hinsichtlich der verschiedenen Förderschwerpunkte:
(Lernen, Sprache, Hören, Sehen, geistige Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Autismus)
Für Kinder, bei denen das Lern- und Leistungsvermögen durch persönliche Beeinträchtigungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten deutlich und umfassend von der Altersnorm abweicht, kann die Einleitung zur Überprüfung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF) überlegt werden.
Den Antrag zur Überprüfung können nur die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten stellen. Über den Förderbedarf entscheidet die untere Schulaufsicht. Wird dem Förderbedarf stattgegeben, haben Eltern das Recht den Lern- und Förderort mitzubestimmen: Besuch einer Schule im „Gemeinsamen lernen“ oder Besuch einer spezifischen Förderschule.
Kooperative Beratungsstellen:
- Caritas Ibbenbüren: Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder
- Evangelische Jugendhilfe: Beratung zu Bildung und Teilhabe, Dorothea van Ooyen
- Heilpädagogische- und kinesiologische Lebens- und Lernberatung, Frau Brigitte Wesselmann, : 05451/12756
- Hilfe und Beratung bei sexuellem Missbrauch für Betroffene, Fachkräfte und Jugendliche, Tel.: 0800 22 55 530
- Kreisjugendamt Steinfurt vertreten durch die Sozialpädagogin Anne von den Benken (Ev. Jugendhilfe)
- Sorgentelefon Kreis Steinfurt: 05451/ 3040
- Schulpsychologische Beratungsstelle Steinfurt