Digitale Ausstattung

Technologieentwicklung in den Grundschulen der Stadt Hörstel ist im Medienentwicklungsplan der Stadt Hörstel beschrieben. Dort wird festgehalten:

„Die Schulträger haben die Verpflichtung, die Sachausstattung der Schulen zu stellen (vgl. § 79, Schulgesetz NRW) und regelmäßig den veränderten Bedarfen anzupassen. Dazu zählen nicht nur Gebäude und Mobiliar, sondern auch die Medien- und IT-Ausstattung der Schulen einschließlich der notwendigen Vernetzung der Gebäude. Der Medienentwicklungsplan (MEP) dient dazu, Strukturen grundsätzlich zu beschreiben und die Finanzierung langfristig zu klären. Es werden Ziele (Ausstattung, Ausfallzeiten), Abläufe (Support, Ersatzbeschaffungen) sowie notwendige Finanzmittel pro Schule festgelegt.“ (vgl. Medienentwicklungsplan der Stadt Hörstel, S. 3)

a) Eine Glasfaseranbindung von mindestens 200 MBit/s wurde realisiert. Die Netzwerkinfrastruktur (aktive und passive Netzwerktechnik und WLAN Abdeckung) ist bei allen Schulen auf einem aktuellen Stand. Lehrerarbeitsplätze sowie Endgeräte für den Unterricht wurden geschaffen.

b)

c) Folgende Überlegungen waren bei der Auswahl der Ausstattung entscheidend:

Technik wird umso mehr eingesetzt, je geringer der Aufwand und die Zeit der Unterrichtsvorbereitung sind. Mobile Beamer-Lösungen bei denen der Beamerwagen erst geholt werden muss, werden deutlich seltener genutzt. Daher sind fest an der Decke installierte Geräte an einem im Klassenraum stehenden Computer angeschlossen. Statt Desktop-Computer oder Notebook, die vor dem Arbeiten hochgefahren werden müssen, werden Terminalserver eingesetzt. So wird verhindert, dass auf einmal beim Starten zehn Minuten lang System-Updates installiert werden. Je Klassenraum ist ein fester Lehrerarbeitsplatz eingerichtet worden.

Zum Schuljahr 2018/2019 wurde die St. Anna-Schule folgendermaßen ausgestattet:

  • Anzeige- und Interaktionsgeräte in jedem Klassenraum. Diese umfassen eine feste Präsentationsmöglichkeit: Beamer, Audioausgaben, einen Computer und eine Dokumentenkamera bzw. Tablet-Halterung, um auch analoge Arbeitsergebnisse präsentieren zu können.
  • Die strukturelle Vernetzung der Fach- und Klassenräume wird ergänzt.
  • Die WLAN Infrastruktur wird ausgebaut. In jedem Klassenraum und Fachraum soll kabellos gearbeitet werden können.
  • Die St. Anna-Schule erhält 29 Schülerendgeräte, die wie folgt aufgeteilt werden:
    • 1-2 festen Schüler PC-Arbeitsplätze in jedem Klassenraum (7 stehen zur Verfügung).
    • 6 Lehrertablets, die an die Klassenlehrerinnen für die Unterrichtsvorbereitung und Durchführung vergeben werden. Jede Klassenlehrerin benutzt ihr eigenes Tablet und ist für die sichere Aufbewahrung verantwortlich.
    • Zusätzlich stehen den Lehrkräften zwei EDV-Arbeitsplätze im Bereich der Schulverwaltung zur Verfügung .
    • 16 Schülertablets, die in einem abgeschlossenen Schrank untergebracht sind.
  • Die alten Laptops können weiter genutzt werden. Davon stehen zurzeit 8 zur Verfügung.

Mit dem “Digitalpakt NRW” wird dieErweiterung der digitalen Ausstattung an der St. Anna-Schule angestrebt.