Beratungsangebote

Elternberatung vor und während des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule

Die gemeinsame Verantwortung wird auch beim ersten Elterngespräch, das möglichst früh (bis zu den Herbstferien) stattfindet, deutlich. Hier haben die Eltern Gelegenheit, ihre persönlichen Anliegen anzusprechen und mitzuteilen, was ihnen wichtig ist, was die Lehrerin über ihr Kind wissen sollte. Gleichzeitig geht es darum, sich gegenseitig kennen zu lernen, Meinungen und Ansichten auszutauschen und eine gemeinsame Vertrauensbasis aufzubauen.

Zusätzlich kann die Lehrerin über ihre ersten Eindrücke von dem Kind berichten und die Ergebnisse der Eingangsdiagnostik erläutern. Eventuell findet dabei schon eine erste Beratung hinsichtlich der individuellen Förderung/Forderung statt.

Elternsprechzeiten

Grundsätzlich dienen Elterngespräche dem Austausch über den Lern- und Leistungsstand der Schülerin bzw. des Schülers. Besondere Auffälligkeiten können ebenso Bestandteil des Gespräches sein. Da die Bedürfnisse nach Elternberatung sehr individuell sein können, haben wir uns entschlossen, keine offiziellen Elternsprechtage mehr anzubieten. Eltern können Termine individuell mit der Klassenlehrerin und/oder der Schulleitung vereinbaren.

Falls keine außergewöhnlichen Beratungswünsche vorliegen, wird empfohlen im November und März/April Informationsgespräche zum Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes während der Schulzeit und zum aktuellen Leistungsstand wahrzunehmen. Dazu gibt die Klassenlehrerin Gesprächstermine vor.

Im Anschluss an die Ausgabe der Zeugnisse wird besonders den Eltern des 1. und 2. Jahrgangs Gelegenheit zum weiteren Beratungsgespräch gegeben. Daher werden die Jahreszeugnisse bereits etwa zwei Tage vor dem offiziellen Termin ausgegeben.

Elternberatung zum Übergang in die weiterführende Schule

Zentrales Anliegen dieses Gespräches ist die Beratung hinsichtlich der weiterführenden Schulform für die die Lehrerin glaubt, dass das Kind erfolgreich weiter lernen kann. Dabei werden insbesondere nicht nur die Leistungsergebnisse betrachtet, sondern wie das Kind zu diesen Ergebnissen gelangt ist (Arbeitsverhalten, Lerntyp und Frustrationstoleranz). 

Beratung hinsichtlich der verschiedenen Förderschwerpunkte

(Lernen, Sprache, Hören, Sehen, geistige Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Autismus)

Für Kinder, bei denen das Lern- und Leistungsvermögen durch persönliche Beeinträchtigungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten deutlich und umfassend von der Altersnorm abweicht, kann die Einleitung zur Überprüfung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF) überlegt werden.

Den Antrag zur Überprüfung können nur die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten stellen. Über den Förderbedarf entscheidet die untere Schulaufsicht. Wird dem Förderbedarf stattgegeben, haben Eltern das Recht den Lern- und Förderort mitzubestimmen: Besuch einer Schule im „Gemeinsamen lernen“ oder Besuch einer spezifischen Förderschule.

Außerschulische Beratung in Grundschulen

Verschiedene Gegebenheiten und Umstände im Leben der Kinder führen manchmal dazu, dass Verhaltensauffälligkeiten auftreten und/oder dass sich Kinder dem Lernen nicht widmen können. Hier kann eine außerschulische Beratung hilfreich sein:

1. BiG in Grundschulen

Dies beinhaltet ein offenes Gesprächsangebot zu Fragen der Erziehung und Entwicklung des Kindes und Unterstützung der Eltern und Lehrkräfte im Schulalltag. Durchgeführt wird dies von Mitarbeitenden der Ev. Jugendhilfe. Im Schuljahr 20234/25 ist für die St. Anna-Schule Frau Thalke Tenberg zuständig.

2. Schulpsychologische Beratungsstelle Steinfurt

Ob Stress bei den Hausaufgaben oder Unruhe im Klassenzimmer, ob Schwierigkeiten mit dem Lernen oder Konflikte in der Schule: Die PsychologInnen der  Schulpsychologischen Beratungsstelle bieten SchülerInnen, Eltern sowie Lehrkräften vertrauliche und sachkundige Beratung bei Problemen im Schulalltag. Das Angebot der Schulpsychologie umfasst Individualberatung sowie Systemberatung (Fortbildungen, Supervision und Elternabende).

In Notfällen in der Schule wie Tod, Suizid (-androhung), schwerer Gewalt (-androhung) etc. steht die Beratungsstelle Schulleitungen und Krisenteams beratend zur Seite und unterstützt beim Krisenmanagement.

Die Schulpsychologische Beratungsstelle ist zuständig für alle allgemein- und berufsbildenden Schulen. Sie ist eine Einrichtung des Kreises Steinfurt. Die landes- und kreisbediensteten MitarbeiterInnen der Beratungsstelle unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung ist für alle Beteiligten freiwillig und kostenfrei.