Befreiung vom Unterricht
Es gibt manchmal wichtige Gründe, warum ein Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann. Häufige vorkommende Beispiele sind die Teilnahme an Familienfeiern und Jubiläen, Teilnahme an “Schnupperstunden” der weiterführenden Schulen, Teilnahme an einer “Mutter-Kind-Kur” u.v.a. In diesen Fällen kann die Schulleitung das Kind vom Unterricht befreien.
Dazu ist von den Eltern rechtzeitig ein formloser Antrag an die Schulleitung zu stellen mit Angabe des Grundes und möglichst unter Vorlage eines Beleges.
Die Schulleitung teilt die Entscheidung schriftlich mit.