Aufsicht

Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der die Schülerinnen und Schüler am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen. Schülerinnen und Schüler, die sich auf dem Schulgrundstück aufhalten, sind während einer angemessenen Zeit vor und nach Beendigung des Unterrichts sowie in den Pausen und Freistunden zu beaufsichtigen. Als angemessene Zeit vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts oder sonstiger Schulveranstaltungen ist in der Regel 15 Minuten anzusehen. (…) Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich nicht auf den Weg zur Schule oder von der Schule nach Hause (Schulweg).  (vgl. BASS §57 SchulG 12-08)

Organisation der Aufsicht an der St. Anna-Schule:

Die Zeiten für die aufsichtsführenden Lehrerinnen werden nach einem Schlüssel entsprechend der Stundenzahl festgelegt und in der ersten Konferenz eines Halbjahres festgelegt. Der Übersichtsplan hängt im Lehrerzimmer aus:

  • Ab 7.40 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn um 7.55 Uhr ist eine Aufsicht für die Klassenräume und Flure eingeteilt.
  • In den Hof- und Spielpausen spielen die Kinder auf dem Schulhof und bei trockener Witterung auch auf dem Rasenplatz. Eine Aufsichtsperson befindet sich auf dem Pausenhof und trägt eine gelbe Warnweste.
  • Bei Regenwetter entscheidet die Aufsicht, ob die Schülerinnen und Schüler in ihren Klassen eine „Regenpause“ abhalten. Pro Flur ist eine Aufsicht zuständig. Die Lehrerinnen sprechen sich kurzfristig ab.

Zur Pausenregelung sind die Aussagen in der Schulordnung gültig.