Betreuungsangebote

Offener Ganztag

An allen Schultagen und an unterrichtsfreien Tagen (außer an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) findet nach Unterrichtsende bis 16.30 Uhr eine gesicherte Betreuung der Kinder durch Fachkräfte statt. Die Kinder können ab 16.00 Uhr bis spätestens 16.30 Uhr abgeholt werden. Eine vorgezogene Abholzeit von 15.00 Uhr ist möglich, hat aber keine Auswirkung auf den Elternbeitrag. Eine tageweise Inanspruchnahme ist nicht möglich. Fachkräfte begleiten die Kinder bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben, beim Spiel-, Sport- und Kreativangebot. Eine Ferienbetreuung in den Oster-und Herbstferien und in den ersten drei Wochen in den Sommerferien ist im Elternbeitrag enthalten. In geeigneten Räumen (Gruppenräume, Küche und Speiseraum, Sanitäranlagen etc.) und mit einem Angebot eines warmen Mittagessens in gemeinschaftlicher Atmosphäre finden die Kinder alle Voraussetzungen vor, sich wohl zu fühlen. Die freiwillige Teilnahme am angebotenen Mittagessen ist kostenpflichtig und ist nicht Bestandteil des Elternbeitrages. Für Geschwisterkinder und Kinder aus finanziell bedürftigen Familien gibt es eine Ermäßigung zum Verpflegungsbeitrag.

Betreuungsmaßnahme 8-13 Uhr

Parallel zum ganztägigen Betreuungsangebot findet in der Betreuungsmaßnahme „Schule acht bis eins (8 – 1)“ eine außerschulische Betreuung nach dem Unterricht bis 13.00 Uhr statt. Diese Vormittagsbetreuung umfasst eine gesicherte Betreuung nach Schulschluss in geeigneten Betreuungsräumen mit einem Spiel-, Freizeit- und Kreativangebot. Eine tägliche Teilnahme ist nicht erforderlich. Eine Hausaufgabenbetreuung, Ferienbetreuung und Mittagsverpflegung ist nicht Inhalt dieses Angebotes. Sie haben die Möglichkeit, Ihrem Kind/Ihren Kindern bei Bedarf eine zusätzliche geeignete Pausenspeise für den längeren Zeitraum mitzugeben.

Elternbeiträge

Die Stadt Hörstel erhebt für die Teilnahme an den Betreuungsmaßnahmen Elternbeiträge auf Grundlage der Satzung vom 14.11.2012 in der jeweils gültigen Fassung. Diese sind einkommensabhängig gestaffelt. Geschwisterkinder zahlen die Hälfte des Beitrages in der jeweiligen Einkommensstufe.