Vertretungsregelung
Grundsätzlich gilt:
Bei Erkrankung der Klassenlehrerin übernimmt in der Regel die Klassenlehrerin der Parallelklasse oder eine weitere Fachlehrerin der Klasse als stellvertretende Klassenleitung die Aufgaben der Klassenführung.
Dazu gehören:
- alle üblichen Aufgaben einer Klassenleitung
- Führung des Klassenbuches und der amtlichen Listen
- Ausstellung der Zeugnisse
- Durchführung der Klassenfahrten, Landschulheimaufenthalte
- Leitung der Klassenkonferenzen
- Aufgaben der Erziehungspartnerschaft Elternhaus – Schule
- Aktive Teilnahme an den Pflegschaftssitzungen
Die Kinder dürfen nicht ohne vorherige Benachrichtigung der Eltern früher nach Hause gehen. Daher greift am ersten Tag der unvorhergesehenen Abwesenheit einer Kollegin die „Adhoc-Vertretung“:
Dazu können gehören:
- Zusammenlegung der Parallelklassen (räumliche Möglichkeit durch Nutzung des Mehrzweckraums)
- besonders in 3./4. Klassen Parallelunterricht von zwei Klassen in zwei nebeneinanderliegenden Räumen
- Aufteilung einer Schulklasse auf die anderen Klassen der jeweiligen Jahrgangsstufen 1/ 2 und 3/ 4. Die Klassenlehrerinnen bestimmen vorab die Gruppenaufteilung und sorgen dafür, dass ein entsprechender Plan im Klassenbuch vorliegt.
- Vertretung durch Mehrarbeit der Lehrerinnen
- Aufteilung von LAA und Ausbildungslehrer
- Verwaltungsstunden der Schulleitung
- Bei kurzfristiger Abwesenheit einer Lehrkraft bis zu 4 Tagen erfolgt eine Vertretung mit gekürzter Stundenzahl.
Dies ist uns wichtig:
- Personalkontinuität durch den Einsatz der stellvertretenden Klassenleitung
- Programmkontinuität durch Arbeitsplanvorgaben und regelmäßige Absprachen
- Qualität geht vor Quantität
- Stundenkürzung in allen Klassen
- Stundenkürzung in allen Fächern
Bei Vertretung von mehr als 4 Tagen bis 6 Wochen wird nach Möglichkeit eine Vertretungslehrkraft aus der sogenannten „Vertretungsreserve“ eingesetzt. Bei Genehmigung durch das Schulamt ist eine Stellenausschreibung bei VERENA möglich. Die Besetzung ist weitgehend ohne Kürzung vorgesehen.
Dazu gilt:
- Der Unterricht wird komplett übernommen.
- Klassenleitung bleibt bei der/dem stellvertretenden Klassenlehrerin/-lehrer.
- Wenn kein Ersatz zur Verfügung steht, erfolgt gekürzter Unterricht in allen Klassen.