Wichtiges Prinzip unserer unterrichtlichen und erzieherischen Arbeit ist das Klassenlehrerprinzip. Der Beziehungsaufbau zwischen Schülern und Lehrern ist von großer Bedeutung. Klassenlehrerinnen stellen dabei konstante Bezugspersonen dar, die den Aufbau verlässlicher und tragfähiger Beziehungen erleichtern. Sie sind dabei sowohl Vertrauenspersonen als auch Erziehende im Sinne des besonderen Bildungs- und Erziehungsauftrags. Es ist somit möglich, den Schülern ein Höchstmaß an Klarheit, Stabilität, Konsequenz und emotionaler Verlässlichkeit zu bieten. Klare, transparente Strukturen im Tagesverlauf sowie im persönlichen Umgang ermöglichen den Aufbau sozial kompetenter Verhaltensweisen.

Unsere Gründe für das Klassenlehrerprinzip:

  • Durch starke emotionale Bindung und konsequente Erziehung ist es möglich, dem Klassenlehrer ein Höchstmaß an Autorität zu übertragen und dem Schüler ein Höchstmaß an Sicherheit und Geborgenheit zu vermitteln.
  • Dadurch dass sämtliche Informationen über die Kinder über den Klassenlehrer weitergegeben werden, erhält der Klassenlehrer ein umfassendes Bild seiner Schüler und kann somit besser auf individuelle Bedürfnisse, momentane Stimmungen und aktuelle Geschehnisse in der Klasse eingehen.
  • Fächerübergreifender Unterricht kann einfacher realisiert werden, ohne dass umfangreiche Absprachen nötig sind.
  • Die Klassengemeinschaft zu stärken ist besonders wichtig.

Wir bemühen uns, dass in jeder Klasse eine Bezugsperson mit mehr als der Hälfte der Unterrichtsstunden einen engeren Kontakt zum Kind aufbauen kann. Die Kinder besuchen in der Regel zwei Jahre eine Eingangsklasse einer Eingangsklassenlehrerin. Im 3. und 4. Schuljahr bekommen die Schüler und Schülerinnen eine neue Klassenleitung (s.o.).

Die Rolle des Klassenlehrers beinhaltet neben dem Unterrichten vielfältige weitere Aufgabenfelder:

  • regelmäßiger Kontakt zu Eltern und anderen Erziehungsberechtigten, Institutionen etc.
  • ggf. tägliche Verhaltensrückmeldung über das Mitteilungsheft bzw. telefonisch
  • Organisation und Durchführung von Festen, Feiern, Ausflügen und Klassenfahrten
  • Beratung der Schüler und Erziehungsberechtigten (z.B. Schullaufbahnberatung, Fördermaßnahmen, außerschulische Therapieangebote)
  • Unterstützung der Eltern z.B. bei Gesprächen mit Tagesklinik, Jugendamt etc.
  • Bündelung von Verwaltung und Dokumentation (Klassenbuch, Förderpläne, Aktennotizen, Gesprächsprotokolle, Elternbriefen, Zeugnisse)
  • Einsammeln von Kakao- und Milchgeld einmal pro Monat
  • Klassenraumgestaltung (Sitzordnung, Einrichtung etc.)

Das Klassenlehrerprinzip ermöglicht so eine optimale Zusammenarbeit der Personen, die sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Bereich an der