Elternmitwirkung ist an der St. Anna Schule erwünscht. Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten. Sie können in folgenden Gremien der Schule ehrenamtlich mitwirken:
Gremien
- Klassenpflegschaft
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Kinder einer Klasse. Die Klassenpflegschaftssitzungen finden in allen Klassen innerhalb der ersten drei Wochen nach den Sommerferien statt. Die Termine werden jahrgangsstufenmäßig an verschiedenen Tagen in der ersten Konferenz eines jeden Schuljahres festgelegt. In der Regel wird eine Klassenpflegschaftssitzung pro Schuljahr abgehalten. In besonderen Fällen können aber auch weitere Termine vereinbart werden. An diesem ersten Abend werden die Elternvertreter (Vorsitzender, Stellvertreter) der einzelnen Klassen für die Schulpflegschaft gewählt. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule. Dazu gehören die Information und Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Sie bildet besonders das Bindeglied zwischen Klassenleitung und Elternschaft.
Sie sind an unserer Schule auch für die Übernahme einzelner Aufgaben verantwortlich:
- Organisation des Einschulungscafés im Anne Frank Haus
- Absicherung des St. Martin Umzuges
- Ansprechpartner bei der Organisation von Schulfesten
- Schulpflegschaft
Mitglieder der Schulpflegschaft sind alle Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie deren Vertreter. Die Schulpflegschaft wählt einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreter. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen.
- Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium einer Schule, in der alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.
Die Schulkonferenz hat bei einer Grundschule bis zu 200 Schülerinnen und Schülern 6 Mitglieder im Verhältnis Lehrer und Eltern 1 : 1. Die Schulleitung ist ebenfalls Mitglied und führt den Vorsitz, hat aber kein Stimmrecht. Abweichend hiervon gibt bei Stimmgleichheit ihre Stimme den Ausschlag.
- Klassenkonferenz
Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse. Die Klassenkonferenz entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit einer Klasse. An den Sitzungen können gewählte Elternvertreter mit beratender Stimme teilnehmen.
Zusätzlich freuen wir uns, wenn wir Eltern z.B. bei Projekttagen, Klassenaktionen, Unterrichtsgängen und Festen, Bundejugendspielen, Schulhofgestaltung miteinplanen können.
Förderverein
Als Mitglieder im schuleigenen Förderverein können sich Eltern finanziell (Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit 10€ pro Jahr) als auch durch ehrenamtliche Tätigkeiten unterstützend einbringen. So werden immer wieder, zum Teil auch in Zusammenarbeit mit der Elternpflegschaft, Grillstände, Getränkestände, Kaffee- und Kuchenstände bei Schulfesten, Sportfesten, Präsentationstagen von Projektwochen und weiteren besonderen Anlässen organisiert. Auch größere Aktionen wie die Schulhofgestaltung wurden durch den persönlichen Einsatz vieler Fördervereinsmitglieder in der Vergangenheit unterstützt.
Im Förderverein ist jederzeit Platz für neue Mitglieder, neue Mitarbeit, neue Ideen und Anregungen. Mindestens einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt, bei der alle Anregungen und Hinweise eingebracht werden können.